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1. Allgemeines Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Abweichend und/oderErgänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath sowie der Schriftform;Dies gilt auch für eine Abweichung des Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist deutsch. 2. Auftrag, weiterlesen…

Die Wertminderung ist nach einem Unfall, der nicht selbstverschuldet wurde, die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall. Es wird nicht bei jedem Auto automatisch eine Wertminderung bezahlt. Auch wenn es in einer KFZ Werkstatt ordnungsgemäß und fachgerecht repariert worden ist, wird der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall weniger. Die weiterlesen…

Wiederbeschaffungswert

“Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeuges ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will (z.B. Urteil vom 05.06.1997, LG Erfurt, Az: 2 S 356/96)” weiterlesen…

Nutzungsausfall

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat Anspruch auf Nutzungsausfall Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein unfallbeschädigtes Fahrzeug instand gesetzt wird. Auch bei vorliegendem Totalschaden des Fahrzeuges besteht Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, der zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges erforderlich ist. Die weiterlesen…

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder dem Geschädigten nicht zumutbar ist (unechter Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich dann in ein Anspruch aus Geldersatz. Technischer Totalschaden liegt vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs weiterlesen…

Kaskoschaden

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde. Im Kfz Haftpflichtschadenfall liegen rechtliche Ansprüche zugrunde, im Kaskoschadenfall vertragliche. Der Umfang der Ersatzleistungen beim Kaskoschaden der Kaskoversicherung weiterlesen…

KFZ-Sachverständiger Aachen

Die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens in unserem Sachverständigenbüro ist dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde. Steht der Verursacher fest, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet!!! Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er weiterlesen…