Die Gutachterkosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherung des Verursachers übernommen werden, die Reparaturkosten können Sie sich auf Gutachtenbasis auszahlen lassen – auch das ist Ihr gutes Recht!!! Rufen Sie uns einfach an. Wir rechnen die Sachverständigenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sollten Sie dazu noch Fragen weiterlesen…
Schlagwort: Entschädigung