Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde. Im Kfz Haftpflichtschadenfall liegen rechtliche Ansprüche zugrunde, im Kaskoschadenfall vertragliche. Der Umfang der Ersatzleistungen beim Kaskoschaden der Kaskoversicherung weiterlesen…
Beim Kaskoschaden und deren Erstellung eines KFZ-Gutachtens im Kaskoschadenfall ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.
Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde.
Im Kfz Haftpflichtschadenfall liegen rechtliche Ansprüche zugrunde, im Kaskoschadenfall vertragliche.
Der Umfang der Ersatzleistungen beim Kaskoschaden der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.
Die im Kaskoschaden zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall.
Im Kaskofall gestaltet der Versicherer mit Hilfe der AKB die Vertragsbedingungen und ist somit weisungsbefugt.
Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden an Kraftfahrzeuge. Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung.
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auch auszuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz allerdings an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss.
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei eigenständige Vertragsteile.
In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung wählen.
In Deutschland gibt es ungefähr 29 Mio. Kfz-Vollkaskoverträge (Anzahl der Risiken, Stand 2017). Die durchschnittliche Vollkaskoversicherung kostet rund 325 Euro im Jahr (Stand 2017). Die Summe der Schadensleistungen betrug 2017 rund 8.005 Mio. Euro.
Eine Sonderform ist die Dienstreisekaskoversicherung, mit der ein Arbeitgeber Schäden an einem Fahrzeug des Arbeitnehmers abdecken kann, wenn dieser im Auftrag des Arbeitgebers und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sein Privatfahrzeug nutzt und der Versicherungsfall eintritt.