Unfall? Was mache ich nun?

Was mache ich nach einem Unfall?

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( Auszüge aus einem Info des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- )

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden 11 Punkte beachten:

  1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt ( Schadenhöhe geringer als netto Euro 750,00 ) dürfte als Schadensnachweis zumeist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, daß dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. 
  3. Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden. 
  4. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so daß Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
  5. Beim Verkauf des instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  6. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausen Euro. 
  7. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen läßt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des BGH vom 06.04.1993, AZ: VI ZR 181/92). 
  8. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  9. Benötigen Sie keinen Meitwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen KFZ-Sachverständigen vorgenommen werden.
  10. Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letzlich zum Nachteil des Geschädigten. So hat auch der Verkehsgerichtstag 1999 in Goslar das Schadenmanagement durch die Versicherer eindeutig abgelehnt. 
  11. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. 

!!! Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall in jedem Fall einen versierten Verkehrs-Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein !!!