![Gutachterkosten](https://peterramrath.de/wp-content/uploads/2019/11/logo_rechnung.jpg)
Die Gutachterkosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherung des Verursachers übernommen werden, die Reparaturkosten können Sie sich auf Gutachtenbasis auszahlen lassen – auch das ist Ihr gutes Recht!!! Rufen Sie uns einfach an. Wir rechnen die Sachverständigenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sollten Sie dazu noch Fragen weiterlesen…