Die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens in unserem Sachverständigenbüro ist dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde. Steht der Verursacher fest, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet!!! Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er weiterlesen…
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