Die Gutachterkosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherung des Verursachers übernommen werden, die Reparaturkosten können Sie sich auf Gutachtenbasis auszahlen lassen – auch das ist Ihr gutes Recht!!!
Rufen Sie uns einfach an.
Wir rechnen die Sachverständigenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben werden wir Ihnen selbstverständlich die genaue Vorgehensweise nochmals bei der Begutachtung Ihres Fahrzeuges erläutern.