Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrsordnung StVO: Änderungen zum 1. April 2013

  • Statt einer konkreten Winterreifenpflicht galt bislang die Vorschrift einer witterungsangepassten Bereifung, mit der StVO-Neufassung darf bei Glatteis und Schnee nur noch mit M+S-Reifen nach geltender EU-Richtlinie gefahren werden.
  • Auch für Krafträder, die bislang zu jeder Tageszeit mit Abblendlicht fahren mussten, hält die Straßenverkehrsordnung eine Neuregelung bereit: Sofern die Maschine mit einem Tagfahrlicht ausgestattet ist, darf dieses ab sofort bei geeigneten Lichtverhältnissen das Abblendlicht ersetzen.
  • Ebenfalls neu ist das generelle Überholverbot an Bahnübergängen, das zwischen den Warnschildern und dem Bahnübergang selbst gilt. Dazu wurde die Wartepflicht für LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Gewicht an der einstreifigen Warnbake gestrichen.
  • Kinder dürfen ab sofort offiziell in Fahrradanhängern mitgenommen werden. Bis zum Alter von sieben Jahren dürfen maximal zwei Kinder von einer mindestens 16 Jahre alten Person im Fahrradanhänger befördert werden.

Die Straßenverkehrsordnung wurde in ihrer Neufassung nicht von Grund auf geändert oder gar neu erfunden. Die vielen Verbesserungen und Konkretisierungen im Detail sollen aber mehr Klarheit in die Rechtslage bringen.

Autofahrer in Deutschland müssen sich zum 1. Mai 2014 auf ein neues Punktesystem für schwere Verstöße am Steuer einstellen. Nach monatelangen Diskussionen machte der Bundesrat den Weg für einen Kompromiss frei, mit dem die Flensburger Verkehrssünderdatei nach mehr als 50 Jahren grundlegend umgebaut wird. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.

Bestehen bleibt eine Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Gespeicherte Punkte sollen jeweils separat verjähren. Eine Punkte-Amnestie gibt es nicht.