AGB

agb

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Abweichend und/oder
Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath sowie der Schriftform;
Dies gilt auch für eine Abweichung des Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Auftrag, Vertragschluss, Honorarberechnung

Das Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath verpflichtet sich, den Auftrag des Auftraggebers zu den Bedingungen der AGB´s auszuführen. Der Auftrag des Auftraggebers ist verbindlich. Der Auftrag kommt mit Unterzeichnung der Sicherungsabtretung zustande und ist nicht widerrufbar.
Bei Aufträgen ohne ausdrückliche Honorarbindungen gelten die mit dem Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath vereinbarten Honorare. Dies gilt auch für Teilaufträge und Reparaturnachweise. Sollten sich die Honorarpreise aufgrund  gestiegener Weltmarktpreise zwischen Auftrag und Abrechnung erhöhen, wird das Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath den Auftraggeber vorab über die Honorarerhöhung informieren und um Einverständnis bitten. Wird das Einverständnis nicht innerhalb eines Werktages erteilt, kommt der Auftrag nicht zustande. Wobei die dargestellte Schadenhöhe >= der kalkulierten Schadenhöhe entspricht. (Honorarerhebung BVSK Stand 2018)

3. Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Erstellte Rechnungen des Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar.
Ab dem 30 Tag. nach Rechnungsdatum ist das Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 8% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist das Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath berechtigt diesen geltend zu machen. Einer vorheriger Mahnung bedarf es nicht (§286 Abs. 2 Nr.1 BGB).
Schriftliche Mahnungen werden kostenpflichtig versendet. Zahlungseingänge nach Mahnung werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht (§367 Abs. 1BGB). Kommt der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird sich das Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath einen dritten (Anwaltskanzlei, Inkasso-Dienstleister) mit dem Einzug der Forderung beauftragen. Zugleich kann das KFZ-Sachverständigenbüro-Ramrath einen Eintrag bei der Schufa Holding AG  o.ä. beantragen. Bei Betrugsverdacht wird das Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath auf jeden Fall eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten, diese sind durch den Auftraggeber zu tragen.

4. Datenspeicherung

Das Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath ist berechtigt, die Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich personenbezogen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Ebenso kann das Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath die angefertigten Lichtbilder für eigene Zwecke verwenden. Der Auftraggeber stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

5. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Aachen (NRW), soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Verkehr mit Endverbraucher ist auch das Wohnsitzgericht des Endverbrauchers anwendbar, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmung handelt.
Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bestimmungen berührt die Rechtsgültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen tritt dann die entsprechende gesetzliche Regelung.

Nur schriftlich bestätigte Auskünfte sind verbindlich.