Die Wertminderung ist nach einem Unfall, der nicht selbstverschuldet wurde, die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall. Es wird nicht bei jedem Auto automatisch eine Wertminderung bezahlt.
Auch wenn es in einer KFZ Werkstatt ordnungsgemäß und fachgerecht repariert worden ist, wird der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall weniger.
Die so bezeichnete Wertminderung ist zum einen die technische Wertminderung und zum anderen die merkantile Wertminderung.
Bei der technischen Wertminderung sind Spuren der Reparatur oder Restschäden noch danach vorhanden, bei der merkantilen Wertminderung ist zwar das Auto vollständig wieder hergestellt aber es können später noch Mängel aus dem Unfall bemerkbar sein was sich auch im Kaufpreis dann zeigt.
Einen Unfallschaden sollte man deshalb beim Verkauf auch nie verschweigen und im Kaufvertrag festhalten. Eine Wertminderung sollte bei einem Unfallschaden auch im Sachverständigengutachten festgehalten werden, wobei es unter bestimmten Umständen es keine Wertminderung gibt. Bei einem Kilometerstand von mehr als 100.000 Kilometer wird ein Fahrzeug als abgenutzt angesehen und eine Wertminderung kommt in der Regel nicht mehr in Frage. Auch bei Fahrzeugen deren Alter mehr als 5 Jahre ist, hat in der Regel auch keinen Anspruch mehr auf Wertminderung ebenso wird auch bei dem so genannten Einfachschaden meist keine Wertminderung von der Versicherung bezahlt. Abschliessend verweisen wir hier noch auf einen Link, der Ihnen bei der Selbstberechnung einer eventuellen Wertminderung sicherlich weiterhelfen könnte: http://info-center-online.com/autounfall/minderwert_berechnen.htm