Die Straßenverkehrsordnung wurde in ihrer Neufassung nicht von Grund auf geändert oder gar neu erfunden. Die vielen Verbesserungen und Konkretisierungen im Detail sollen aber mehr Klarheit in die Rechtslage bringen.
Autofahrer in Deutschland müssen sich zum 1. Mai 2014 auf ein neues Punktesystem für schwere Verstöße am Steuer einstellen. Nach monatelangen Diskussionen machte der Bundesrat den Weg für einen Kompromiss frei, mit dem die Flensburger Verkehrssünderdatei nach mehr als 50 Jahren grundlegend umgebaut wird. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.
Bestehen bleibt eine Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Gespeicherte Punkte sollen jeweils separat verjähren. Eine Punkte-Amnestie gibt es nicht.