agb

1. Allgemeines Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Abweichend und/oderErgänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kfz-Sachverständigenbüro-Ramrath sowie der Schriftform;Dies gilt auch für eine Abweichung des Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist deutsch. 2. Auftrag, weiterlesen…

Anfahrt

Die Anfahrt zu uns ins Büro mit dem Auto: Tipp: Klicken Sie auf Routenplaner in der Karte, geben Sie Ihren Standort ein und lassen sich den Weg zu unserem Büro auf Ihr Smartphone schicken, welches Sie dann bis zu unserer Anschrift navigiert.

Links

Hier finden Sie ein paar nützliche Links www.recht-und-verkehr.de www.audatex.de www.adac.de www.huk.de www.allianz.de www.unfall-recht.de www.wings-franz.de www.bikersnews.de www.mobile.de www.captain-huk.de www.fahrschule-aachen.de www.unfallskizze.de www.autoonline.com www.alemannia-aachen.de www.aixclean.de www.auto-reise-welt.de Gutachterkosten CaniSoul-Hundetraining

Was mache ich nach einem Unfall?

Unfall ? RUHE bewahren und dann zeitnah in unserem Büro anrufen: Tel: 0241-979-0505 oder Mobil: 01578-3927984 ( Auszüge aus einem Info des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- ) Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse weiterlesen…

Die Wertminderung ist nach einem Unfall, der nicht selbstverschuldet wurde, die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall. Es wird nicht bei jedem Auto automatisch eine Wertminderung bezahlt. Auch wenn es in einer KFZ Werkstatt ordnungsgemäß und fachgerecht repariert worden ist, wird der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall weniger. Die weiterlesen…

Wiederbeschaffungswert

“Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeuges ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will (z.B. Urteil vom 05.06.1997, LG Erfurt, Az: 2 S 356/96)” weiterlesen…

Nutzungsausfall

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat Anspruch auf Nutzungsausfall Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein unfallbeschädigtes Fahrzeug instand gesetzt wird. Auch bei vorliegendem Totalschaden des Fahrzeuges besteht Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, der zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges erforderlich ist. Die weiterlesen…

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder dem Geschädigten nicht zumutbar ist (unechter Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich dann in ein Anspruch aus Geldersatz. Technischer Totalschaden liegt vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs weiterlesen…